Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Das deutsche Zivilrecht gründet auf dem Römischen Recht. Eines der obersten Prinzipien ist hier die sog. Privatautonomie, die die Vertragsfreiheit begründet, wonach jede Partei frei entscheiden kann, mit wem und mit welchem Inhalt er einen Vertrag abschließt. Neben vertraglichen bzw. schuldrechtlichen Ansprüchen sind auch Ansprüche im Bereich des Sachenrechts sowie Ansprüche aus dem Deliktsrecht und ungerechtfertigter Bereicherung häufig Gegenstand gerichtlicher wie auch außergerichtlicher Auseinandersetzungen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei Fragen und Streitigkeiten aus Kauf-, Werk-, Liefer-, und Dienstleistungsverträgen, Dauerschuldverhältnissen, Darlehensverträgen, dem Deliktsrecht und ärztlichen Behandlungsverträgen wegen Kunstfehler.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Überprüfung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Vertragserfüllungsansprüchen, Nachbesserung, Nachlieferung, Rückabwicklung, Schadenersatz, Minderung, Beseitigung und Schmerzensgeld.

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