Deutsch türkisches Erbrecht / Nachlassabkommen

Deutsch türkisches Erbrecht / Nachlassabkommen

Das als deutsch-türkisches Erbrecht bezeichnete Rechtsgebiet umfasst Erbfälle, die hauptsächlich nach dem deutsch-türkischen Nachlassabkommen zu behandeln sind, welches als Anlage zu Artikel 20 des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.05.1929 (RGBl. 1930 II S. 748) Rechtsgeltung erlangte und bis heute gilt.


In Deutschland werden jährlich dreistellige Milliardenbeträge in Euro vererbt. Der Anteil der Erbschaften mit Vermögensbezügen in die Türkei ist dabei überproportional angestiegen. Denn die Gastarbeitergeneration ist mittlerweile über 80 Jahre alt. Daher häufen sich die Erbfälle.


Im Vorfeld der Erbfälle besteht häufig auch Bedarf nach Bestellung eins Betreuers im Wege des Betreuungsvefahrens. Es stellt sich die Frage, in welchem Land ein Betreuungsverfahren eröffnet werden müsste, um ggfls. über Vermögensgegenstände der Betreuten durch nahe Angehörige verfügt werden kann.


Bezeichnend für diese Generation von Gastarbeitern aus der Türkei ist jedoch, dass kaum einer von ihnen sich auf die Situation vorbereitet, dass für sie - egal aus welchen Gründen auch immer - ein Betreuer bestellt werden müsste. Indes hinterlässt kaum einer von ihnen Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen oder gar ein Testament, indem er genau festlegt, wer sein mühsam erwirtschaftetes Vermögen erben und was überhaupt mit seinem Nachlass passieren soll. Andererseits schaffen sie es ihr Leben lang, nahe Angehörige in Unkenntnis über ihre einzelnen Vermögensgegenstände zu lassen. Vielen Erben von türkischen Gastarbeitern fehlt daher der Vermögensüberblick über ihre verstorbenen Verwandten und sie wissen auch nicht, wo und wie sie ihren Erbschaftsanspruch sichern und durchsetzen können. Besonders viele Gastarbeiter haben ihr Vermögen in Geld, Gold und Grundstücken in ihrer Heimat angelegt. Häufig kennen sich die Erben mit dem Recht und der Gepflogenheiten der Rechts- und Gerichtspraxis der Türkei nicht aus. Viele von ihnen fürchten auch die Sprachbarriere, weil inzwischen die Heimat ihrer Eltern für sie selbst Ausland geworden ist.


Unsere Anwaltskanzlei blickt auf eine Erfahrung von über 20 Jahren mit dem Umgang komplizierter Erbfälle mit Türkeibezug zurück. Durch unsere anwaltlichen Kooperationen stellen für uns erbrechtliche Fälle mit Vermögensbeziehungen in die Türkei keine unüberwindbaren Schwierigkeiten dar.


Häufig sind Erben im Erbfall ratlos und wissen nicht, was sie tun sollen. Die meisten von ihnen wissen nicht einmal, was alles in den Nachlass des Erblassers gehört. Wir helfen Erben bei der Suche und Feststellung des Nachlasses in der Türkei, aber auch in Deutschland. Ist der Nachlass erstmal gesichert, geht es häufig um die Teilung des Nachlasses unter den Erben. In sehr vielen Fällen entscheiden sich Erben für den Verkauf von Immobilien in der Türkei. Unter anderem beauftragen und bevollmächtigen sie uns, über die betreffenden Immobilien zu verfügen. So verwerten wir die geerbten Grundstücke mit Unterstützung von seriösen Immobilienmaklern und zuverlässigen türkischen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern aus unserem Netzwerk zu marktgerechten Kaufpreisen, und transferieren den Kaufpreiserlös auf Wunsch nach Deutschland.



Unsere Leistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche:

  • Beratung bei Erstellung von Testamenten (auch gemeinschaftliche) und Erbverträge
  • Beantwortung betreuungsrechtlicher Fragen / Betreuungsverfahren in der Türkei und in Deutschland
  • Betreuungsverfahren in der Türkei
  • Betreuungsverfahren in Deutschland
  • Beratung und Unterstützung im Erbfall, ob die Erbschaft ausgeschlagen oder angenommen werden soll
  • Beratung und Vertretung bei Einholung von Erbscheinen sowohl in der Türkei als auch in Deutschland
  • Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen in Deutschland und der Türkei
  • Sicherung des Nachlasses
  • Pflichtteilsansprüche
  • Sicherung von Erbschaftsansprüchen
  • Nachlassinsolvenz
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmernachfolge
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer

 

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